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   OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 7 M 5048/93   

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OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 7 M 5048/93 (https://dejure.org/1994,4558)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.1994 - 7 M 5048/93 (https://dejure.org/1994,4558)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 1994 - 7 M 5048/93 (https://dejure.org/1994,4558)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 70 Abs. 1 VwVG ND; § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG; § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO; § 60 Abs. 1 Nr. 1 KO
    Konkursverwalter; Anordnung; Abfälle; Gewerbebetrieb; Gemeinschuldner; Ersatzvornahme; Masseschulden; Masseunzulänglichkeit; Vorauszahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konkursverwalter; Anordnung; Abfälle; Gewerbebetrieb; Gemeinschuldner; Ersatzvornahme; Masseschulden; Masseunzulänglichkeit; Vorauszahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 413
  • NJW 1995, 413 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1995, 279 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80

    Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 7 M 5048/93
    Aus der Sicht des Konkursrechts besteht für den Konkursverwalter deswegen grundsätzlich die Möglichkeit, Gegenstände, die unverwertbar sind und keinen wirtschaftlichen Wert darstellen, aus der Konkursmasse freizugeben (vgl. BVerwG, NJW 1984, 2427; Kuhn/Uhlenbruck, § 1 Rdnr. 5).

    Anders als die schon gegen die Gemeinschuldnerin begründete Beseitigungspflicht ist die im Konkurs festgesetzte Kostenerstattungsforderung jedenfalls dann eine nach Konkurseröffnung entstandene Geldforderung, wenn die Grundverfügung - wie hier - erst nach Konkurseröffnung erlassen worden ist (vgl. Karsten Schmidt, BB 1991, 1273 [1279 ff.]).

  • OVG Niedersachsen, 07.01.1993 - 7 M 5684/92

    Betrieb; Genehmigungspflichtige Anlage; Eröffnung des Konkurses;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 7 M 5048/93
    Sie ist Bestandteil seiner Pflicht zur Verwaltung des zur Konkursmasse gehörenden Vermögens (§ 6 II KO; vgl. Senat, NJW 1992, 1252 = BB 1992, 1091 und NJW 1993, 1671 = NVwZ 1993, 701 L) .

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 7.1.1993 (NJW 1993, 1671 = NVwZ 1993, 701 L) dargelegt, daß eine solche konkursrechtlich unbedenkliche und allgemein für zulässig und wirksam erachtete Freigabe mit der Folge der Wiederherstellung der Verfügungsmacht des Gemeinschuldners den Konkursverwalter von seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung jedenfalls in den Fällen nicht zu befreien vermag, in welchen diese Verpflichtung nicht an das Eigentum an der störenden Sache geknüpft ist, sondern auf dem Betrieb der Anlage und der Sachherrschaft des Betreibers beruht.

  • BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 213/82

    Entschädigungsanspruch nach § 557 BGB im Konkurs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 7 M 5048/93
    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 90, 145 = NJW 1984, 1527 = LM § 557 BGB Nr. 14) und des BAG (NZA 1987, 634 = ZIP 1987, 997; NZA 1990, 187 = 1989, 1590) an, wonach das Gesetz eine vorrangige Befriedigung der sog. Neumasseschulden nicht vorsieht und - sieht man von dem Sonderfall des Vergütungsanspruches des Konkursverwalters (BGHZ 116, 233 = NJW 1992, 692 = LMH 6/1992 § 273) ab - eine Regelungslücke, die im Wege richterlicher Rechtsfortbildung gefüllt werden könnte, nicht ersichtlich ist.
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 7 M 5048/93
    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 90, 145 = NJW 1984, 1527 = LM § 557 BGB Nr. 14) und des BAG (NZA 1987, 634 = ZIP 1987, 997; NZA 1990, 187 = 1989, 1590) an, wonach das Gesetz eine vorrangige Befriedigung der sog. Neumasseschulden nicht vorsieht und - sieht man von dem Sonderfall des Vergütungsanspruches des Konkursverwalters (BGHZ 116, 233 = NJW 1992, 692 = LMH 6/1992 § 273) ab - eine Regelungslücke, die im Wege richterlicher Rechtsfortbildung gefüllt werden könnte, nicht ersichtlich ist.
  • BAG, 30.08.1989 - 4 AZR 202/89

    Insolvenz: Neumasseschulden - Rangordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 7 M 5048/93
    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 90, 145 = NJW 1984, 1527 = LM § 557 BGB Nr. 14) und des BAG (NZA 1987, 634 = ZIP 1987, 997; NZA 1990, 187 = 1989, 1590) an, wonach das Gesetz eine vorrangige Befriedigung der sog. Neumasseschulden nicht vorsieht und - sieht man von dem Sonderfall des Vergütungsanspruches des Konkursverwalters (BGHZ 116, 233 = NJW 1992, 692 = LMH 6/1992 § 273) ab - eine Regelungslücke, die im Wege richterlicher Rechtsfortbildung gefüllt werden könnte, nicht ersichtlich ist.
  • BVerwG, 16.01.1976 - IV C 25.74

    Ersatzvornahme - Zahlungsanspruch - Vollziehbarkeit der Verfügung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 7 M 5048/93
    Während das BVerwG verlangt, daß die dem Erstattungsanspruch zugrunde liegende Verfügung vollziehbar und das Zwangsmittel sowohl angedroht als auch, sofern nicht die Festsetzung bei sofortigem Vollzug entfällt, seinerseits vollziehbar festgesetzt ist (NJW 1976, 1703), wird die Kostenpflicht nach anderer Auffassung erst mit der Durchführung der Ersatzvornahme begründet (vgl. Engelhardt/App, VwVG, 3. Aufl., § 10 Anm. 4 c).
  • BAG, 20.05.1987 - 4 AZR 648/86

    Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluß eines Arbeitsgerichts -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 7 M 5048/93
    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 90, 145 = NJW 1984, 1527 = LM § 557 BGB Nr. 14) und des BAG (NZA 1987, 634 = ZIP 1987, 997; NZA 1990, 187 = 1989, 1590) an, wonach das Gesetz eine vorrangige Befriedigung der sog. Neumasseschulden nicht vorsieht und - sieht man von dem Sonderfall des Vergütungsanspruches des Konkursverwalters (BGHZ 116, 233 = NJW 1992, 692 = LMH 6/1992 § 273) ab - eine Regelungslücke, die im Wege richterlicher Rechtsfortbildung gefüllt werden könnte, nicht ersichtlich ist.
  • OVG Niedersachsen, 07.05.1991 - 7 M 3600/91

    Abfallrechtliche Beseitigungspflicht des Konkursverwalters; Altlasten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 7 M 5048/93
    Sie ist Bestandteil seiner Pflicht zur Verwaltung des zur Konkursmasse gehörenden Vermögens (§ 6 II KO; vgl. Senat, NJW 1992, 1252 = BB 1992, 1091 und NJW 1993, 1671 = NVwZ 1993, 701 L) .
  • VG Hannover, 16.05.2001 - 12 A 1401/99

    Umwelthaftung eines Konkursverwalters; Adressat einer immissionsschutzrechtlichen

    Während das BVerwG in seinem Urteil vom 20.1.1984 sogar die Freigabe einzelner grundwassergefährdender Lagerbehälter für wirksam angesehen hatte, um die Ordnungspflicht des Konkursverwalters zu beenden, wird in der Rechtsprechung des Nds.OVG vor dem Hintergrund, dass die Nachsorgepflichten des zeitlich nach dem vorgenannten Urteil des BVerwG in Kraft getretenen § 5 III BImSchG nicht an die einzelnen Reststoffe, sondern an die Anlage anknüpfen, die Freigabe der gesamten Anlage gefordert, an der die Handlungspflicht haftet, um die Ordnungspflicht des Konkursverwalters entfallen zu lassen (OVGE 43, 357 = NJW 1993, 1671; NJW 1995, 413; WM 1998, 1554; NJW 1998, 399f.).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.09.1998 - 7 L 283/98

    Nachsorgeanordnungen in Form einer Beseitigungsverfügung; Genehmigungsbedürftige

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  • VG Kassel, 20.11.1998 - 7 E 4839/94

    Kostenforderung aus Ersatzvornahme als Masseschuld; Entsorgungspflicht von

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